Erreichbarkeit
Dienstag und Donnerstag von 7:30 - 13:30 Uhr ist die Sekretärin im Büro.
05676 - 433
Bitte auf den AB sprechen!
Informationen zum Krankmeldeverfahren
Liebe Eltern,
bitte beachten Sie unsere verbindliche Vorgehensweise beim Krankmelden Ihres Kindes.
Damit wir uns keine Sorgen um den Verbleib Ihres Kindes machen, rufen Sie bitte am Morgen des Fehltages bis spätestens 8.10 Uhr in unserem Sekretariat an.
Wenn wir den Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, so sprechen Sie bitte die Krankmeldung unbedingt auf unseren Anrufbeantworter und geben dabei Namen und Klasse an. Gerne können Sie auch schon am Abend vorher auf Band sprechen oder am frühen Morgen.
- Fehlt ein Kind unentschuldigt und wir erreichen die Eltern nicht telefonisch (bitte geben Sie uns für den Notfall unbedingt eine aktuelle Handynummer, Telefonnummer der Großeltern, usw. an), müssen wir zum Wohle des Kindes die Polizei benachrichtigen. (§2 Absatz (3))
- Sollte Ihr Kind länger als bei Ihrem ersten Anruf geäußert krank sein, muss dies erneut bei uns gemeldet werden.
- Am 3. Tag benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung. Sie kann formlos und handschriftlich verfasst sein. Bitte notieren Sie auch den Grund der Abwesenheit Ihres Kindes.
- Wenn Ihr Kind über einen längeren Zeitraum oder gehäuft fehlt, bzw. über einen längeren Zeitraum nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen kann, benötigen wir ein ärztliches Attest.
- Zum Schutz Ihres eigenen Kindes, allen anderen Schulkindern und der Lehrerinnen ist es wichtig, dass Krankheiten auskuriert werden und Ihr Kind erst wieder in die Schule kommt, wenn es gesund ist.
- Informationen zu Infektionskrankheiten entnehmen Sie bitte dem Anlagenblatt.
Ergebnis der Schulkonferenz vom 24.02.2014 auf Grundlage der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, Allgemeine Bestimmungen § 2 Absatz (1), (2), (3)“ (AB.9/11)